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IGEL-Angebote

Wenn Sie an individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) interessiert sind, erhalten Sie hier eine Liste mit den von uns angebotenen Leistungen und dem Hinweis, welches N²Gyn-Mitglied diese erbringt. Nach § 12 SGB V (Sozialgesetzbuch) dürfen gesetzliche Krankenkassen nur ausreichende und notwendige Leistungen erstatten.

Die moderne Medizin bietet sinnvolle diagnostische und therapeutische Methoden an, die den Rahmen des Ausreichenden und Notwendigen überschreiten. Die Möglichkeit, diese zu nutzen, muss auch gesetzlich versicherten Patienten angeboten werden.

Eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich.

Inzwischen ist es jedoch möglich, für geringe Beiträge Zusatzversicherungen für sinnvolle IGeL Diagnostik und Therapie abzuschließen.

Wenn Sie den Wunsch nach einer Optimierung Ihrer Behandlung haben, fragen Sie bitte Ihre/n behandelnde/n Frauenarzt/ärztin.

Die zu zahlenden Preise richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad der Untersuchung oder besonderem technischen Aufwand kommen unterschiedliche Steigerungssätze der Grundgebühr zur Anwendung.

Wir möchten Ihnen zur Orientierung die Preise angeben, ab denen die jeweiligen Igel-Leistungen angeboten werden, diese dienen lediglich als Richtwert, jeder Arzt und sonstige Leistungserbringer ist für die Preisfindung selber verantwortlich.

Momentan findet eine Ãœberarbeitung der Preise statt. Bitte schauen Sie zu einem anderen Zeitpunkt nach oder wenden sich direkt an die Sie betreuende Praxis.